Starte jetzt dein Gutachten

Totalschaden

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?


Bei der Schadenregulierung stellt der Schaden am Fahrzeug in der Regel den größten Kostenfaktor dar. Der Unfallgeschädigte hat Anspruch darauf, dass das Fahrzeug repariert und die gegnerische Versicherung für die entstandenen Kosten aufkommt. 


Eine besondere Situation entsteht jedoch, wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat und man den Schaden dennoch repariert bekommen möchte. In diesem Fall braucht die Versicherung die Reparatur nicht zu bezahlen, sondern kann lediglich die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert erstatten.  


Ein Gutachter überprüft das Fahrzeug nach einem Unfall, ermittelt so die Schwere des Schadens und entscheidet, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Daraufhin wird ein Gutachten erstellt. Zur Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens benötigt der Gutachter unter anderem folgende Werte:


  • Wiederbeschaffungskosten

  • Restwert

  • Geschätzte Reparaturkosten


Bei einem Totalschaden wird zwischen technischem, wirtschaftlichem und unechtem Totalschaden unterschieden:


 

Gutachter Gutachten Kfz-Gutachter Kfz-Gutachter


Wirtschaftlicher Totalschaden 

Es handelt sich um einen Totalschaden, wenn ein Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass die veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Aus finanzieller Sicht lohnt sich eine Reparatur nicht mehr, wobei das Fahrzeug theoretisch noch repariert werden kann und noch fahrtüchtig wäre. 


Technischer Totalschaden

Bei einem technischen Totalschaden ist die Reparatur eines Fahrzeugs unmöglich und der Restwert beträgt 0 Euro. 


Unechter Totalschaden

Ein unechter Totalschaden besteht, wenn die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert des Unfallfahrzeugs die Summe der Reparaturkosten und der Wertminderung übersteigt. Eine Reparatur ist technisch jedoch möglich. 



Wie viel zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?


Wie viel die Versicherung bei einem Totalschaden zahlt und ob sich die Reparatur oder eine Auszahlung lohnt, hängt von den Reparaturkosten, dem Wiederbeschaffungswert sowie dem Restwert ab. 


Je nachdem, wer für den Unfall verantwortlich ist, können unterschiedliche Versicherungen für den entstandenen Schaden aufkommen: 


  • Wenn du den Unfall nicht verursacht hast, muss die Haftpflichtversicherung der gegnerischen Versicherung für die entstandenen Kosten aufkommen. 

  • Ist der Totalschaden durch Diebstahl, Unwetter oder Wildunfall entstanden, ersetzt die Teilkaskoversicherung die entstandenen Kosten.

  • Wenn du den Unfall selbst verursacht hast, zahlt die eigene Vollkasko. 


Ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, muss neben einem Gutachter oft auch ein Anwalt eingeschaltet werden, damit der Sachverhalt geklärt wird.


Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens zahlt die Versicherung die Reparatur des Fahrzeuges häufig nicht, sondern kommt für eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des ermittelten Restwertes auf. Dabei kann es Ausnahmen geben, wie beispielsweise die 130%-Regel. 


Wenn du nicht schuld am Unfall bist und die gegnerische Versicherung für den Totalschaden aufkommt, kann man als Geschädigter zusätzlich folgende Kosten geltend machen:


  • Mietwagenkosten 

  • Nutzungsausfall 

  • Kosten, um das Auto abzumelden oder um ein neues Auto anzumelden

  • Unfallgutachten

  • Überführungskosten



Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?


Bei einem Haft­pflicht­schaden übernimmt die Versicherung in Ausnahmefällen die Kosten von Reparaturen, die über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dann greift die 130-Prozent-Grenze. Dabei dürfen veranschlagte Reparaturkosten maximal 130 Prozent vom Wieder­beschaffungs­wert ausmachen.

Das bedeutet, dass die Reparaturkosten bei maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen dürfen. Dann muss die Versicherung die Reparaturkosten übernehmen, sofern diese vom Geschädigten gewünscht  wird.


Die 130-Prozent-Regel ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:


  • Das Unfallfahrzeug muss nach der Reparatur mindestens sechs Monate weiter versichert und gefahren werden.

  • Die Reparatur muss nach Vorgaben des Gutachters durchgeführt werden.

  • Die Versicherung kann die Rechnung der Werkstatt verlangen, aus der hervorgehen muss, dass die Vorgaben des Gutachters eingehalten worden sind.




 

Starte Jetzt

Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

Starte jetzt dein Gutachten
mobile-img

Processing your request, please be patient.