Unfallschaden mindert den Wert eines Fahrzeugs Spätestens dann, wenn man ein Fahrzeug verkaufen will, kommt die Frage nach einem möglichen Unfallschaden auf. Für die Einschätzung des Fahrzeugwertes ist es wichtig, ob es sich um einen Unfallwagen handelt oder ob das Fahrzeug unfallfrei ist. Ein Unfallschaden liegt dann vor, wenn einem Fahrzeug bei einer Kollision ein Schaden zugestoßen ist. Ein Unfall hat auch immer eine Wertminderung für die beteiligten Fahrzeuge zur Folge. In den meisten Fällen wird ein potentieller Käufer nicht dazu bereit sein, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein unfallfreies Fahrzeug bezahlen würde. Für den Anspruch auf Schadensersatz ist die Schuldfrage von zentraler Bedeutung. Als Unfallgeschädigter kann die Wertminderung von einem Gutachter bestimmt und von der gegnerischen Versicherung erstattet werden. Auch die Kosten für die Reparatur und sämtliche weitere Schäden übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
Was beinhaltet ein Gutachten bei einem Unfallschaden?
Ein unabhängiger Gutachter beurteilt den Unfallschaden, bestimmt die Schadenshöhe und erstellt daraufhin ein Gutachten mit den folgenden Informationen:
Angaben zu technischen Daten des Fahrzeugs und Sonderausstattung
Dokumentation der unfallbedingten Schäden
Unfallbedingte Wertminderung
Restwert für das Fahrzeug
Reparaturkosten
Wirtschaftlicher Totalschaden
Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
Abschleppkosten
Schmerzensgeld
Der Bagatellschaden stellt eine Ausnahme dar. Man spricht von einem Bagatellschaden, wenn ein eher kleiner Schaden vorliegt und die Schadenshöhe weniger als 750 Euro beträgt. Sofern der Schaden unterhalb dieser Grenze liegt, ist die Beauftragung eines Gutachters nicht nötig und ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht als Berechnungsgrundlage aus.
Falls die Unfallsituation nicht eindeutig geklärt ist und es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, ist die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht durchaus empfehlenswert. Als Geschädigter hat man das Recht auf einen unabhängigen Gutachter und im Haftpflichtschadenfall übernimmt die Versicherung auch die Kosten für einen Rechtsanwalt.
Eine zeitnahe Schadenmeldung ist wichtig
Ein Unfallschaden muss so schnell wie möglich bei der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherungen geben eine Frist von maximal einer Woche an. Die Frist kann je nach Versicherer unterschiedlich sein. Daher ist es ratsam, die Fristen in seinen Vertragsunterlagen nachzulesen. Wenn eine Frist nicht eingehalten wird, kann es sein, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder gar ganz verweigert.
Für die Schadenmeldung sind unter anderem die folgenden Informationen und Dokumente notwendig:
Name, Anschrift und Kennzeichen des Unfallverursachers
Eigene Versicherungsnummer und die des Unfallverursachers
Beschreibung der Schadensart und des Hergangs
Ort, Datum und Zeitpunkt des Unfalls
Nachweise wie Unfallskizze und Fotos
Unfallbericht mit Unterschrift aller Unfallbeteiligten
Zeugenaussagen sowie deren Name und Anschrift
Unfallprotokoll von der Polizei, falls vorhanden
Gutachten oder Kostenvoranschlag
Rechnungen, die durch den Unfall entstanden sind
Muss man bei jedem Unfallschaden die Polizei verständigen?
Grundsätzlich ist es bei Verkehrsunfällen fast immer empfehlenswert, die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen. In den folgenden Fällen kann die Verständigung der Polizei sinnvoll sein:
bei verletzten Personen
bei großen Sachschäden
wenn Unfallbeteiligte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
wenn die Schuldfrage unklar ist
wenn der Unfallgegner aggressiv wird oder die Schuld von sich weist
wenn Fahrzeuge aus dem Ausland beteiligt sind
Ein Gutachten und auch ein Polizeibericht sind akzeptierte Beweismittel für die Urteilsfindung und können maßgeblich dabei helfen, die eigenen Ansprüche bei der Versicherung durchzusetzen.
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